Testament/Bund

Veröffentlicht am 3. November 2025 um 21:19

Wenn ein Testament etwas verfügt, wird es durch den Tod des Erblassers gültig. Es ist unveränderbar, Nichts darf hinzugefügt werden, und nichts hinweggenommen werden. Es ist vollbracht. Wir können den Erblasser nicht mehr bitten uns etwas zu geben, dass er durch sein Testament gegeben hat. Uns bleibt nur zu erfahren, was in dem Testament steht, was uns gehört und dann das Erbe antreten. Das ist Glaube.

Das Testament Gottes – Der neue Bund als unser Erbe

Die rechtliche Dimension des neuen Bundes:

Das griechische Wort für “Bund” ist „diatheke“, das sowohl “Bund” als auch “Testament” oder “letzter Wille” bedeutet. Diese doppelte Bedeutung ist kein Zufall – sie offenbart die rechtliche Natur dessen, was Jesus für uns getan hat.

Ein Testament wird durch den Tod gültig

„Denn wo ein Testament ist, da muss der Tod dessen geschehen sein, der das Testament gemacht hat. Denn ein Testament tritt in Kraft mit dem Tod; es hat keine Gültigkeit, solange der noch lebt, der es gemacht hat” (Hebräer 9:16-17).

Jesus musste sterben, damit sein Testament – der neue Bund – rechtskräftig wurde. Am Kreuz, als er rief „Es ist vollbracht!” (Johannes 19:30), wurde das Testament besiegelt. In diesem Moment wurde unser Erbe unwiderruflich festgelegt.

Die Unveränderbarkeit des Testaments

Sobald der Erblasser gestorben ist, ist das Testament unveränderbar. 

Die radikale Konsequenz: Wir können den Erblasser nicht mehr um etwas bitten, was uns bereits gehört. Er ist gestorben – das Testament ist gültig – das Erbe ist unser.

Es ist vollbracht – Nicht “es wird vollbracht werden, wenn du dich genug anstrengst” oder “es könnte vollbracht sein, wenn du würdig genug bist”. Nein: „Es IST vollbracht“. Vergangenheit. Abgeschlossen. Besiegelt.

Glaube es, nimm es, sei dankbar.